KINDERSCHUTZKONZEPT
RECHTLICHER RAHMEN: GEWALTVERBOT UND KINDERSCHUTZ IN ÖSTERREICH
In Österreich gilt seit 1989 ein umfassendes Verbot jeder Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – sowohl in der Familie als auch in Schulen und allen anderen Betreuungseinrichtungen.
Dieses Gewaltverbot umfasst körperliche, seelische und sexuelle Gewalt ebenso wie demütigende oder entwürdigende Erziehungsmaßnahmen.
Der Staat hat eine Schutzpflicht, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu bewahren,
sie bei Verdachtsfällen zu schützen und Aufklärung sowie Konsequenzen
sicherzustellen. Ziel ist es, allen Kindern ein sicheres, stärkendes und respektvolles
Umfeld zu bieten, in dem ihre Rechte geachtet werden.
Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich insbesondere
-
im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte),
-
in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
-
im Kindschaftsrecht (Grundsatz des Kindeswohls und ausdrückliches Gewaltverbot),
-
im Kinder- und Jugendhilferecht von Bund und Ländern (Meldepflicht bei Gefährdung),
-
in den Gewaltschutzgesetzen (Wegweisung, Betretungsverbote, einstweilige Verfügungen),
-
sowie im Strafrecht (z. B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Zwangsverheiratung) und den einschlägigen Verfahrensrechten (Beratung, Opferrechte).
Ein wirksamer Kinderschutz erfordert das Zusammenwirken vieler Akteur:innen – darunter Familie, Schule, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Vereine, Gesundheitswesen und Polizei. Gesetzlich geregelte Melde- und Anzeigepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung stellen sicher, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll handeln und gemeinsam zum Schutz der Kinder beitragen.
ENTWICKLUNGSMUTIG KINDERSCHUTZKONZEPT
Das folgende Kinderschutzkonzept für Vortragende und Workshopleitende basiert auf den oben genannten rechtlichen Grundlagen und gilt für Workshops an Schulen in Österreich:
1. SELBSTVERSTÄNDNIS UND ZIELSETZUNG
EntwicklungsMutig verpflichtet sich zu einem konsequenten und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieses Kinderschutzkonzept legt verbindliche Standards, Verhaltensregeln und Maßnahmen fest, die sicherstellen, dass alle Workshops von EntwicklungsMutig an Schulen in Österreich in einem sicheren, respektvollen und transparenten Rahmen stattfinden. Das Konzept dient der Prävention von Grenzverletzungen und Gewalt sowie der klaren Orientierung für alle Workshopleitenden von EntwicklungsMutig. Der Schutz des Kindeswohls hat dabei stets oberste Priorität.
2. GELTUNGSBEREICH
Dieses Kinderschutzkonzept ist verbindlich für alle Workshopleitenden, Vortragenden und sonstigen im Auftrag von EntwicklungsMutig tätigen Personen, die Workshops, Vorträge oder vergleichbare Bildungsformate an Schulen in Österreich durchführen.
3. PÄDAGOGISCHE GRUNDHALTUNG
Die Workshopleitenden von EntwicklungsMutig handeln auf Grundlage folgender Prinzipien:
-
Achtung der Würde, Persönlichkeit und individuellen Grenzen von Kindern und Jugendlichen,
-
wertschätzende, altersgerechte und diskriminierungsfreie Kommunikation,
-
professionelles und reflektiertes pädagogisches Handeln,
-
transparente Zusammenarbeit mit Schulen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten.
4. VERHALTENSKODEX FÜR VORTRAGENDE UND WORKSHOPLEITENDE
Alle Teammitglieder verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
Professionelle Haltung
-
Wir begegnen Schüler:innen respektvoll, neutral und wertschätzend.
-
Wir achten besonders auf sensible Themen (z. B. familiäre Gewalt, Essstörungen, Mobbingerfahrungen) und grenzen pädagogische Arbeit klar von therapeutischer Arbeit ab.
-
Wir beziehen Lehrpersonen oder Schulsozialarbeit ein, wenn Themen über den Workshoprahmen hinausgehen.
Körperlicher Kontakt
-
Körperkontakt ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung und pädagogischer Notwendigkeit gestattet (z. B. spielerische Übungen, Partnerübungen).
-
Intime oder missverständliche Berührungen sind strikt untersagt.
-
Körperliche Demonstrationen werden angekündigt und erklärt („Ist es okay, wenn ich dir kurz zeige, wie das geht?“).
Kommunikation
-
Wir verwenden eine achtsame, altersgerechte und respektvolle Sprache.
-
Wir vermeiden abwertende, diskriminierende, sexualisierte oder polarisierende Äußerungen.
-
Kommunikation mit Schüler:innen findet ausschließlich über schulische Kanäle oder im Workshopkontext statt – keine privaten Kontakte auch nicht über Social Media oder Messenger.
Gruppen- und Einzelkontakte
-
Einzelgespräche finden ausschließlich in Sicht- oder Hörweite anderer Personen statt.
-
Situationen, in denen Vortragende oder Workshopleitende allein mit Schüler:innen in geschlossenen Räumen sind, sind nicht zulässig.
-
Während der gesamten Dauer des Workshops ist mindestens eine der Schule angehörige Lehrperson anwesend.
-
Eine transparente Kommunikation über Workshopinhalte mit den Lehrpersonen ist selbstverständlich.
Geschenke und Zuwendungen
-
Private Geschenke oder persönliche Gefälligkeiten sind nicht zulässig.
-
Wertschätzung erfolgt ausschließlich verbal und im Gruppenkontext.
5. MELDE- UND VORGEHENSWEGE BEI VERDACHTSFÄLLEN
Bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls gelten folgende Grundsätze:
-
Wahrnehmungen werden ernst genommen und sachlich dokumentiert.
-
Es erfolgen keine eigenständigen Klärungen, Befragungen oder Bewertungen.
-
Die zuständige Lehrperson oder Schulleitung wird unverzüglich informiert.
-
Weitere Schritte erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit der Schule und den zuständigen Stellen.
Der Schutz der betroffenen Kinder sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit allen Beteiligten stehen im Vordergrund.
6. PRÄVENTION, AUSWAHL UND QUALIFIKATION
EntwicklungsMutig stellt sicher, dass alle Workshopleitenden:
-
einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen (nicht älter als 3 Monate),
-
dieses Kinderschutzkonzept kennen und dessen Einhaltung schriftlich bestätigen,
-
in die Themen Kinderschutz, Prävention und professionelle Rollenabgrenzung eingeführt werden.
7. RÜCKMELDUNGEN UND BESCHWERDEN
Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern können sich bei der Schule oder direkt an unser Team wenden, wenn sie sich unwohl fühlen oder Grenzen überschritten wurden. Alle Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen, vertraulich, respektvoll und transparent bearbeitet. Wir schützen Hinweisgeber:innen vor negativen Folgen.
8. QUALITÄTSSICHERUNG UND WEITERENTWICKLUNG
EntwicklungsMutig überprüft dieses Kinderschutzkonzept regelmäßig und passt es bei Bedarf an. Rückmeldungen von Schulen und Kooperationspartner:innen werden systematisch in die Weiterentwicklung der Workshopangebote einbezogen. Änderungen werden allen Teammitgliedern kommuniziert.
9. VERBINDLICHKEIT
Dieses Kinderschutzkonzept ist für alle Teammitglieder von EntwicklungsMutig verbindlich. Die Einhaltung der darin festgelegten Standards ist Voraussetzung für die Durchführung von Workshops an Schulen in Österreich. Alle Vortragenden und Workshopleiter:innen unseres Teams bestätigen durch ihre Unterschrift, das Kinderschutzkonzept zu kennen, anzuerkennen und entsprechend zu handeln.

